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Winterdienst - Wieviel kostet der Winterdienst?

Der Winter kommt bestimmt!

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und mit Ihr auch Schnee und Eis auf Gehwegen, Parkplätzen und Straßen. Bei dem Gedanken daran in den frühen Morgenstunden mit der Schneeschaufel bewaffnet das eigene Heim oder ein Geschäftsgebäude von der weißen Last freizuschaufeln treibt dem ein oder anderen Häuslebauer oder Eigentümer bereits Angstperlen auf die Stirn. Keine Angst - hierfür gibt es eine Lösung! 

Winterdienstvergabe - Was Sie dabei beachten sollten

Ein Dienstleistungsunternehmen oder einen Facility Service beauftragen oder lieber doch selbst Hand anlegen? Welche Vorteile bietet es den Winterdienst an eine externe Firma zu vergeben? Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick welche Vorteile es bietet den Räum- und Streudienst im Winter an einen Dienstleister zu vergeben. 

Mehrfamilienhaus - Winterdienstvergabe vermeidet Streitigkeiten in der Wohnanlage

Wenn Mieter in einer Wohnanlage den Winterdienst und Streudienst selbst übernehmen sollen, funtkioniert das oftmals nur bedingt. Welche Partei des Wohnhauses ist heute dran und hoffentlich schneit es nicht. Meist überrascht uns die Eisglätte und der Schneefall in der Nacht und führt zu verschneiten Tiefgaragenabfahrten, Gehwegen und Parkplatzflächen. Wenn die ersten Bewohner bereits um 6 Uhr morgens auf der Arbeit sein müssen, können andere noch entpannt weiterschlafen. Dies führt dazu, dass Anwohner untereinander gerne den Winterdienst auf den Frühaufsteher auslagern. Der frühe Vogel hat in diesem Fall die Arbeit. Bei großen Wohnanlagen ist der körperliche Einsatz beim Schippen der Gehwege, Tiefgaragenabfahrten und Parkplätze nicht zu unterschätzen. Bei großen Flächen kommen viele Selbermacher daher schnell an Ihre persönlichen Grenzen und hoffen bereits im Dezember, dass der Winterdienst bald wieder vorüber ist. Gerade die Gefahr, dass Anwohner und Anlieger aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Wege stürzen ist ein zusätzlicher Risikofaktor. Mit der zuverlässigen Räumung und dem Streuen der Wege ist ein sicheres begehen und befahren durch Anwohner, Fussgänger und Anwohner sichergestellt.

Haftung für Winterdienst - was gilt es zu regeln?

Wer aber übernimmt die Haftung sollte es mal aufgrund der vereisten Gehwege zu einem Sturz oder Unfall kommen sollte. Welche Partei in einer Wohnanlage hätte heute den Winterdienst übernehmen sollen? Mit einem zuverlässigen Winterdienst schaffen Sie Klarheit in der Wohnanlage und erhalten pünktlich freigeräumte Straßen, Abfahrten und Wege! Unnötige Disskusionen und Missverständnisse, wer heute an der Reihe gewesen wäre, gehören zukünftig der Vergangenheit an. Ein weiteres Problem ist der Tageseinsatz. Wer kümmert sich um den Winterdienst wenn es tagsüber zu schneien beginnt und viele Bewohner und Mieter sich in der Arbeit befinden? Ihre Winterdienstfirma! eine hauseigene Vergabe nach Einsatzplan für den Winterdienst in vielen Fällen noch schwieriger. 

Winterdienstvergabe für Firmen und Gewerbekunden - Vorteile überwiegen!

Gewerbekunden profitieren von der Winterdienstvergabe! Zum einen können Sie wirtschaftlich die Kosten für den Facility Service auslagern. Alle notwendigen Maschinen und Geräte müssen so weder angeschafft noch im Rahmen der laufenden Instandhaltung berücksichtigt werden. Die Ausgaben für die Winterdienstfirma könenn zudem als betriebsnotwendige Kosten abgesetzt werden. Ein weiterer klarer Vorteil ist bei der Vergabe, für die eigenen Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden eine sichere Befahrbarkeit und Begehbarkeit auf dem dem Betriebsgelände zu gewährleisten. 

Das sollten Sie bei der Wahl Ihrer Winterdienst Firma beachten!

Nähe, Zuverlässigkeit & Pünktlichkeit - Im Winterdienst ist die Reaktionszeit zur Ausführung sehr kurz. In der Regel muss bereits ab 7:00 Uhr morgens eine sichere Begehbarkeit von Gehwegen, Parkplätzen und Verkehrsflächen gewährleistet sein. Tiefgaragenabfahrten je nach Vereinbarung bereits vor 6 Uhr. Hier macht es Sinn sich vorab zu informieren, welcher Dienstleister bereits in der Nähe weitere Kunden betreut und aktiv ist, um so zeitnah wie möglich die Räumarbeiten durchführen zu können.

Selbst auf den ersten Blick können kurze Wege von nur 20 km in den frühen Morgenstunden zu einer großen Herausforderung werden. Wenn der Winterdienst pünktlich um 3:30 Uhr oder 04:00 Uhr startet, ist es gut möglich, dass noch nicht alle öffentlichen Straßen, Landstraßen und Straßenbereiche vom städtischen Räumdienst noch nicht freigeräumt sind. Gerade bei hohem Schneeaufkommen kann es hier bereits zu Verzögerungen kommen.

Wann kommt der Winterdienst und wann nicht?

Die Mitarbeiter sind im Winterdienst zugewiesen und stehen in den Wintermonaten auf Bereitschaft. Ein guter Dienstleister überprüft regelmäßig den Wetterbericht und erhält über ein Frühwarnsystem mögliche Niederschlagsmeldungen in seinem Gebiet. Bei drohendem Einsatz von Schneefall ist er so stets gut vorbereitet und kann die entsprechenden Fahrzeuge für den Winterdienst rechtzeitig rüsten, um schnellstmöglich am jeweiligen Einsatzort aktiv zu werden.

Im Normalfall wird der Winterdienst eigenständig durch den Dienstleister ausgeführt. Ein vorheriges Anrufen ist hierbei nicht nötig. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht alleine nur durch Schneefall, sondern auch bei überfrierender Nässe und Eisbildung auf den Straßen, Parkplatzflächen und Gehwegen. Je nach Wetterlage ist in diesem Fall das Räumen und Streuen oder nur das Streuen der Flächen beim Winterdiensteinsatz notwendig.

Mit welchen Streumitteln wird gestreut und ist dies überhaupt zulässig?

Mit welchen geeigneten Mitteln gestreut wird ist grundsätzlich von der jeweiligen Stadt und deren Satzung zum Winterdienst abhängig. In vielen Städten und Gemeinden ist der Einsatz von Streusalz untersagt. Hier muss im Vorfeld geklärt werden, mit welchen Mitteln die jeweiligen Flächen freigehalten werden können.

Mögliche Streumittel für den Einsatz im Winterdienst:

  • Streusalz
  • Splitt
  • Spezielles Auftaugranulat für salzempfindliche Bereiche

Vorsicht im Umgang mit Streusalz!

Grundsätzlich sollte immer darauf geachtet werden möglichst wenig Salz einzusetzen, um die Belastung für die Umwelt zu reduzieren. Gerade für die Pfoten von Hunden ist eine hohe Streusalzbelastung ein Problem.

Gerade bei kalkhaltigen Steinbelägen und säurempfindlichen Flächen muss darauf geachtet werden, möglichst den Einsatz von Salz zu vermeiden oder aber auf ein Minimum zu reduzieren. Kalkhaltige Natursteine wie Jurabeläge in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäuser weisen hier oft ein wiederkehrendes Schadensbild von eingefressenen Löchern in der Steinoberfläche auf.
Auch Pflanzen und Sträucher können durch übermäßigen Einsatz von Streusalz beschädigt werden.

Ein Vor-Ort-Termin zur Besichtigung der zu räumenden Fläche ist in jedem Fall ratsam.

Welche Faktoren sind für den Preis des Winterdienstes ausschlaggebend?

Die Kosten für den Winterdienst richten sich nach verschiedenen Parametern. Gerne erläutern wir Ihnen welche Bestandteile für eine realistische Kalkulation des Räumdienstes vom Gebäudedienstleister oder Facility Service berücksichtigt werden sollten.

Wichtige Faktoren für den Preis für den Räumdienst und Winterdienst finden Sie hier:

  • Wo soll der Räumdienst und Winterdienst erbracht werden? (Schneefallwahrscheinlichkeit)
  • An welchen Tagen soll geräumt und gestreut werden?
  • Welche Uhrzeiten sind einzuhalten?
  • Zufahrtsmöglichkeiten mit Räumfahrzeug oder manuelles Räumen und Streuen von Hand
  • Eingangsbereich, Zugänge, Sektionaltore & Fluchtwege für die notwendige Arbeitssicherheit freiräumen und streuen?
  • 24/7 Betreuung für Industrieobjekte und gewerbliche Auftraggeber

Zum einen ist es die Lage Ihres Objektes. In München ist die Schneefallwahrscheinlichkeit wesentlich höher als zum Beispiel in Frankfurt am Main. Dadurch ergibt sich auch ein höherer Aufwand für die für den Winterdienst beauftragte Firma. Wenn es schneit muss mit höheren Schneemengen gerechnet werden. Teilweise spielen gerade auch Temperaturunterschiede von nur wenigen Grad bereits eine große Rolle ob es schneit oder regnet. 

Kostenbestandteile im Winterdienst

Die gängige Praxis ist eine monatliche Pauschale für den Winterdienst. Die feste Planbarkeit von Kosten ist damit für den Auftraggeber gewährleistet. Da sich diese monatliche Pauschale auf einen festen Zeitraum in der Winterdienstsaison bezieht ist der Regelfall, dass in den Monaten November - März die Abrechnung erfolgt.

Bei der monatliche Pauschale sind alle Kosten für den Winterdienst enthalten.

Nachfolgende Punkte werden im Winterdienst vom Dienstleister für den Räumdienst bei den Preisen einkalkuliert:

  • Arbeitsleistung bei Schneefall und Eisbildung
  • Kosten der Bereitschaft für die Mitarbeiter | Bereitschaftspauschale
  • Gerätschaften für den Winterdiensteinsatz
  • Notwendige Räum- und Streumaterialien
  • Haftpflichtversicherung des Winterdienstleisters
  • Fahrzeugversicherungen für die Winterdienstfahrzeuge
  • Fahrtwege des Dienstleisters
  • Tägliche Reinigung der Winterdienstfahrzeuge nach Beendigung der Arbeit
  • Je nach Streugut - Fachgerechte Entfernung von Streumitteln nach der Winterdienstsaison
  • Entsorgungskosten für die Streugutentsorgung
  • Lagerhaltungskosten für Streuguteinlagerung ggfls. ganzjährig
  • Interne Verwaltungkosten & Bürokosten (Aufmaß, Angebotserstellung, etc.)
  • Gewinn- und Wagniszuschläge des Gebäudedienstleisters

Winterdienstpreise - wieviel kostet der Winterdienst?

Als grobe Richtwerte werden Preise in einer hohen Bandbreite von 0,20 EUR /je m² und Monat bis 5,00 EUR/ je m² und Monat veranschlagt. Natürlich sind auch Preise unterhalb und oberhalb der jeweiligen Bandbreite möglich. Dies hängt gerade auch von den jeweiligen Parametern im Winterdienst vor Ort ab. 

Die Preise richten sich auch hierbei nach der Größe des Objekts. Je größer die Räum- und Streufläche ist, desto günstiger kann der Dienstleister den Winterdienst auch anbieten.

Um ein exaktes Angebot und somit eine klare Kostengröße zu erhalten, ist es sinnvoll sich ein individuelles und kostenfreies Angebot für den Winterdienst erstellen zu lassen.

Winterdienstvertrag - Planbar und wirtschaftlich gestalten

Für den Winterdienst können Auftraggeber einen Winterdienstvertrag regeln. Des weiteren sind viele Bestandteile über die notwendigkeit für den Winterdienst im Angebot sowie in den zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelbar. 

Wichtig ist dabei, dass der Dienstleister die Haftung für den erbrachten Winterdienst übernimmt. In Verbindung mit dem Angebot und/ oder der Auftragsbestätigung werden zudem alle notwendigen Eckdaten wie Räumtage, Räumzeiten der Angebotspreis und die zu räumenden und streuenden Bereiche im Winterdienst geregelt. 

Größere Räumfahrzeuge und Gerätschaften müssen sich auch für den Dienstleister über die Nutzungsdauer wirtschaftlich tragen.Im Regelfall sollten aus diesem Grund für Winterdienstobjekte eine Vertragslaufzeit von min. 2 - 3 Jahren angedacht werden.

Im Normalfall werden Preise über m² Flächen angeboten. Die m²- Preise für den Winterdienst sollten alle notwendigen Kostenfaktoren für den Kunden berücksichtigen.

Einsatzbezogene Abrechnung für den Räumdienst & Streudienst

Aufgrund der Vielzahl von einzurechnenden Faktoren für die Ausführung des Winterdienstes ist die Abbildung einer Monatspauschale und einer festen Kostengröße als Pauschalangebot oftmals für den Auftraggeber die sinnvollste Form der Räumdienst Beauftragung.

Der Winterdienst wird darüber hinaus auch als Einsatz-Pauschale oder als Einsatz-Pauschale mit Bereitschaftsgebühr angeboten. In beiden Fällen muss vorab geklärt werden, welche weiteren Kosten für den Winterdienstservice anfallen.

Bei Winterdienstaufträgen die nach Einsätzen abgerechnet werden, stellt sich die Frage der Überprüfbarkeit. Wie oft war der Dienstleister wirklich vor Ort? Wurde geräumt oder geräumt und gestreut? Mit der Übernahme des Winterdienstes für die betroffenen Bereiche übernimmt der Dienstleister ja auch die Räum- und Streupflicht. Aus diesem Grund erweist sich die Diskussion über die Notwendigkeit der Einsätze als schwierig. Wenn morgens die Flächen gefroren sind, dann sollte möglichst auch gestreut werden, auch wenn z.B. innerhalb von 3 Stunden die Temperaturen wieder in den Plusbereich klettern. Auf der anderen Seite bedeutet dass für den Kunden eine finanzielle Belastung. Der Dienstleister sieht sich allerdings gezwungen, da er ja auch in der Zeit die Verantwortung für die Sicherheit auf dem jeweiligen Gelände übernimmt.

Winterdienst - Monatspauschale macht Kosten planbar

 Mit einer festen Montaspauschale, die alle notwendigen Kosten für die Durchführung des Winterdienstes beinhaltet, hat der Auftraggeber eine planbare Kostenstruktur über die gesamte Winterdienstsaison. In der Regel wird die Saisonpauschale in der Zeit von November - März monatlich berechnet. Gerade der November und März sind verhältnismäßig schneearme Monate (abhängig von der Region). Allerdings kann es gerade in dieser Zeit häufig zu Glatteis oder überfrierende Nässe kommen. Mit einer Saisonpauschale sind Sie bei der Vergabe Ihres Räumdienstes auf der sicheren Seite und haben gewissheit, dass keine unplanbaren Extrakosten für den Winterdienst auf Sie zukommen. 

Individuelles Angebot für den Räum- und Streudienst

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenfreies Angebot für den Winterdienst. Unsere Ansprechpartner für den Winterdienst erreichen Sie zu unseren Geschäftszeiten. Nutzen Sie einfach unser Anfrageformular für Ihre Preisanfrage. Wir kalkulieren Ihren Winterdienst wirtschaftlich planbar und sicheren Ihnen eine zuverlässige und gründliche Ausführung der Räumarbeiten im Voraus zu!

 


Autor:
Ricco Reischl

Ricco Reischl
Geschäftsführer - Gebäudereiniger-Meister

Tel.: 09090 - 507 900 60

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